Webdesign Leipzig

Barrierefreies Webdesign – warum es wichtig ist

Vom guten Vorsatz zur gesetzlichen Anforderung

Was lange als Kür galt, ist seit dem 28. Juni 2025 Pflicht. Dieser Beitrag ordnet ein, wen es betrifft, was zu tun ist – und warum sich der Aufwand auch wirtschaftlich rechnet.

WEBSEITEN
DATENMANAGEMENTSYSTEME
GOOGLE PLATZIERUNG
LOGO-, MESSE- & PRINT-DESIGN
360° MARKETING
WEBSEITEN
GOOGLE PLATZIERUNG
LOGO-, MESSE- & PRINT-DESIGN
360° MARKETING
Termin buchen

Als dieser Beitrag zuerst erschien, war das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch Zukunftsmusik. Inzwischen gilt es: Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitstellen.

Damit hat sich die Frage verschoben. Sie lautet nicht mehr „Sollte ich?", sondern „Bin ich betroffen – und was heißt das konkret?". Beides beantwortet dieser Text.

Barrierefreie Bedienung einer Webseite
Barrierefreiheit nützt allen – auch Nutzern bei Sonnenlicht, mit langsamer Verbindung oder ohne Maus.

Wer betroffen ist

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Wer online etwas verkauft, buchen oder beauftragen lässt, fällt in aller Regel darunter.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, ist auch als Kleinstunternehmen betroffen. Und wer öffentliche Aufträge annehmen möchte, kommt an den Anforderungen ohnehin nicht vorbei.

  • Onlineshops und Bestellstrecken
  • Terminvergabe für Praxen und Dienstleister
  • Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books
  • Dienstleistungen mit Vertragsabschluss über die Webseite
Umsetzung barrierefreier Gestaltung

Was konkret verlangt wird

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA. Das klingt technischer, als es ist: Der größte Teil sind handwerkliche Grundlagen, die eine sauber gebaute Seite ohnehin erfüllt.

Wahrnehmbarkeit

  • Kontrast zwischen Text und Hintergrund von mindestens 4,5:1
  • Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
  • Untertitel für Videos mit Sprache
  • Text bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung lesbar

Bedienbarkeit

  • Vollständige Bedienung per Tastatur, ohne Maus
  • Sichtbare Fokusmarkierung, damit erkennbar bleibt, wo man ist
  • Keine Zeitbegrenzungen, die sich nicht verlängern lassen
  • Keine blitzenden Elemente, die Anfälle auslösen können

Verständlichkeit und Robustheit

  • Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
  • Saubere Überschriftenstruktur für Screenreader
  • Angabe der Seitensprache im Quelltext
  • Gültiges Markup, damit Hilfsmittel die Seite korrekt auswerten
Barrierefreie Gestaltung im Detail

Der wirtschaftliche Teil der Rechnung

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist auf barrierearme Bedienung angewiesen. Die Altersgruppe mit der höchsten Kaufkraft ist zugleich die mit den meisten Einschränkungen beim Sehen – eine Seite, die diese Menschen ausschließt, verliert zuerst Umsatz.

Hinzu kommt ein Nebeneffekt, der selten erwähnt wird: Fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, hilft auch Suchmaschinen. Alternativtexte, saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Formulare und klare Sprache sind genau die Signale, die Google und KI-Systeme auswerten. Wer barrierefrei baut, baut nebenbei besser auffindbar.

Was es kostet

Von Anfang an mitgeplant, erhöht Barrierefreiheit den Aufwand nach unserer Erfahrung um etwa zehn bis zwanzig Prozent. Der größte Teil entfällt auf Kontrastprüfung, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Dokumentstruktur.

Nachträglich in eine gewachsene Seite eingebaut, wird es teurer – und bei manchen Baukastenseiten technisch nicht vollständig möglich. Dann ist ein Neuaufbau ehrlicherweise die günstigere Lösung.

Was bei Verstößen droht

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße prüfen, Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Dazu kommt das wettbewerbsrechtliche Risiko durch Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden.

Praktisch beginnt es meist harmloser: mit einer Beschwerde. Wer darauf nicht reagiert, hat das eigentliche Problem – nicht wer noch nicht fertig ist, aber nachweisbar daran arbeitet.

Häufige Fragen

FAQ

Gilt das BFSG auch für meine bestehende Webseite?

Ja. Es gibt keinen Bestandsschutz für laufende Angebote. Wenn Sie über Ihre Seite Dienstleistungen für Verbraucher anbieten und nicht unter die Kleinstunternehmensausnahme fallen, gelten die Anforderungen seit dem 28. Juni 2025.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder ein Overlay?

Nein. Diese Werkzeuge legen eine Bedienleiste über die Seite und ändern nichts an den zugrunde liegenden Problemen. Verbände von Betroffenen lehnen sie überwiegend ab, und in mehreren Verfahren im Ausland haben sie eine Haftung nicht verhindert. Die Anforderungen müssen im Quelltext erfüllt sein.

Sieht eine barrierefreie Seite langweilig aus?

Nein. Die Anforderungen betreffen Kontrast, Struktur und Bedienbarkeit – nicht die gestalterische Handschrift. Unsere barrierefreien Projekte unterscheiden sich optisch nicht von den übrigen; sie sind lediglich sorgfältiger gebaut.

Wie prüfe ich meine Seite selbst?

Machen Sie den Tastaturtest: Versuchen Sie, Ihre Seite ausschließlich mit der Tabulatortaste zu bedienen. Wenn Sie nicht erkennen, wo Sie gerade sind, oder ein Formular nicht abschicken können, liegt bereits ein klarer Mangel vor. Für eine belastbare Bewertung bieten wir eine Prüfung mit konkreter Maßnahmenliste an.

Barrierefreiheit

Ist Ihre Webseite barrierefrei?

Wir prüfen Ihren bestehenden Auftritt und liefern eine konkrete Maßnahmenliste – nach Dringlichkeit sortiert und mit einer Einschätzung des Aufwands.

Zurück zur Blog-Übersicht
Termin buchenAnrufen